Der
Beirat für Weiterbildung ist eine Einrichtung, die gemäß § 24 des
rheinland-pfälzischen Weiterbildungsgesetzes in jeder kommunalen
Gebietskörperschaft vorzusehen ist. Zu seinen Aufgaben gehören neben
der Herausgabe von Informationen über Weiterbildungsangebote u. a. auch
die Beratung der an der Weiterbildung Interessierten, die terminliche
und thematische Abstimmung der jeweiligen Programme, die Anregung
gemeinsamer Veranstaltungen, Maßnahmen der Werbung sowie die
Unterstützung bei der Planung und Durchführung.
Dabei versuchen
alle Einrichtungen in ihren Angeboten dem Recht auf Bildung und der
damit verbundenen Ergänzung, Vertiefung und Erweiterung vorhandener
Kenntnisse, Fähigkeiten und Qualifikationen gerecht zu werden, so wie
es im Weiterbildungsgesetz gefordert ist. |